Mitgliederstruktur
- 93 Träger sind unmittelbare Mitglieder des EFAS e.V.
- 14 Diakonische Werke / Landesverbände sind Mitglieder
- Weitere 430 Träger sind mittelbar über die Landesverbände vertreten
- Die Träger sind in den Bereichen Beschäftigung, Vermittlung, Qualifizierung, Ausbildung und Stabilisierung aktiv
- Sie haben zwischen 20 und bis zu 1.700 Beschäftigte
- 50.000 Teilnehmende sind bei den Trägern in Qualifizierung und Beschäftigung
- 2010 konnten 20% Vermittlung in Arbeit und Ausbildung realisiert werden
- Die Träger sind im gesamten Bundesgebiet von Husby bis Rosenheim und Cottbus bis Aachen vertreten
- Sie sind Anstellungsträger von insgesamt 15.500 Mitarbeitenden, 1000 Auszubildenden und jungen Menschen im FSJ und FÖJ
- 3500 Menschen sind ehrenamtlich engagiert
- Die Träger führen Maßnahmen nach SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, JGG, etc. durch
Tätigkeitsbereiche der Mitglieder
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Rechtliche Rahmenbedingungen, Wurzeln, Einordnung
- Die Träger des EFAS organisieren Arbeit, qualifizieren und bilden aus für alle Randgruppen der Gesellschaft
- Die Wurzeln kommen aus der Wohnungslosen-, Jugend-, Behinderten-, Straffälligenhilfe, kirchlichen Initiativen, des Migrationdienstes etc.
- Eine Definition - was ist Beschäftigungshilfe – existiert weder steuerrechtlich noch sozialrechtlich; faktisch definiert der Betriebsprüfer ein Teil des Status über die Gemeinnützigkeit
- Die Träger beherrschen ein komplexes System aus verschiedenen SGBs, allen Ebenen des föderalen Systems und dem Spannungsfeld zwischen Steuer- und Abgabenfinanzierung des Sozialstaats
Finanzierung der Arbeit
- Die Finanzierung ist heterogen, d.h. sie hängt vom Profil des Trägers ab; Jugendberufshilfe ist anders als Beschäftigung, Zeitarbeit ist anders als Montagebetrieb, klein ist anders als groß
- Die Finanzierung kommt immer aus verschiedenen Quellen, d.h. eine Mischung aus Ausschreibungen, Markterlöse und Leistungsvereinbarungen
- Institutionelle Zuschüsse und Investitionszuschüsse sind faktisch nicht vorhanden
- Zuschüsse sind eine Art von Minderausgleich, Beschäftigungsgutschein oder Qualifizierungsentgelt und immer klientelbezogen
- Der Anteil der öffentlichen Hand an der Finanzierung nimmt ab