Neue Workshops mit Vediso in 2025
Im Themenfeld "Digitalisierung" bieten wir für EFAS-Mitglieder in Kooperation mit vediso https://vediso.de/ folgende Workshops an:
Generative KI und Chat GPT am 20. Februar 2025, 9:00 – 11:30 Uhr
Workshopinhalt
- Was sind eigentlich generative KI-Tools wie Chat GPT und was kann man damit machen?
- Wir probieren gemeinsam aus, wie die Tools funktionieren und für was man sie
in der täglichen Arbeit nutzen kann.
Einladungsflyer „KI und Chat GPT“
KI für Übersetzung und leichte Sprache am 13. März 2025, 9:00 – 10:30 Uhr
Workshopinhalt
- In dieser Veranstaltung beschäftigen wir uns mit KI-gestützten Tools zur Übersetzung in Fremdsprachen und in leichte Sprache (deepL, SummAI, andere), probieren diese aus und erarbeiten gemeinsam Anwendungsszenarien.
Einladungsflyer „KI für Übersetzung und leichte Sprache“
MS 365 – Peer Austausch am 28. Mai 2025, 9:00 – 10:30 Uhr
Workshopinhalt
- Austausch zwischen Organisationen die MS 365 bereits eingeführt haben, einführen wollen oder über eine Einführung nachdenken.
- Was braucht es / was hilft bei der Einführung?
- Welche Stolpersteine gibt es?
- Was können die unterschiedlichen Anwendungen wie z.B. Copilot, Teams und Sharepoint?
Einladungsflyer „MS 365 – Peer Austausch“
Generative KI und Chat GPT am 25. September 2025, 9:00 – 11:30 Uhr
Workshopinhalt
- Was sind eigentlich generative KI-Tools wie Chat GPT und was kann man damit machen?
- Wir probieren gemeinsam aus, wie die Tools funktionieren und für was man sie
in der täglichen Arbeit nutzen kann.
Einladungsflyer „KI und Chat GPT“
Detaillierte Informationen finden Sie in den Einladungsflyern.
Anmelden können Sie sich jeweils bis 10 Tage vor Veranstaltung über unser Online-Anmeldeformular.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die EFAS-Geschäftsstelle:
Tel. 0711 / 27301 - 110
E-Mail: info@efas-web.de
Pressemitteilung
Bag arbeit und EFAS fordern Nachbesserungen am Bundeshaushalt 2025: Drohende Unterfinanzierung gefährdet die Arbeitsmarktintegration
Berlin und Stuttgart, 02. Juli 2024 – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) und der Evangelische Fachverband Arbeit und Soziale Integration e. V. (EFAS) zeigen sich äußerst besorgt über die Pläne der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025. Insbesondere die geplante Kürzung der Mittel im Bereich Bürgergeld und Jobcenter sowie die drastische Reduzierung des Eingliederungstitels (EGT) stellen eine erhebliche Bedrohung für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration dar.
Laut ersten Berichten plant die Bundesregierung, die Ausgaben für Bürgergeld und Jobcenter im Jahr 2025 um beachtliche 2,6 Milliarden Euro zu senken. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Belastung für die Jobcenter, die bereits jetzt mit unzureichenden Mitteln arbeiten müssen. Der Verwaltungshaushalt der Jobcenter wird auch im kommenden Jahr nicht auskömmlich sein, sodass voraussichtlich Gelder in Höhe von über einer Milliarde Euro vom EGT in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden müssen.
Schon jetzt brechen bundesweit Maßnahmen für Langzeitarbeitslose weg, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Viele Beschäftigungs- und Bildungsunternehmen kämpfen um ihre Existenz, was die Situation für arbeitslose Menschen weiter verschärft. Diese Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Qualifizierung und Reintegration von Arbeitslosen und müssen entsprechend unterstützt werden. Ersten Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge wird jedes fünfte Jobcenter zu Beginn des kommenden Jahres kein Budget für neue Maßnahmen zu haben.
„Es erscheint uns völlig unverständlich, in Zeiten des gravierenden Arbeits- und Fachkräftemangels bei der Qualifizierung und Reintegration in Arbeit zu sparen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der bag arbeit, Hans-Peter Eich. „Um langzeitarbeitslosen Menschen im SGB II echte Chancen zu geben, braucht es die im Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Finanzierung der notwendigen Maßnahmen und die dafür erforderlichen Finanzmittel im Bundeshaushalt. Arbeitslose Menschen stellen ein großes Potenzial dar, das gefördert werden muss.“
Das Teilhabechancengesetz, dessen Erfolg durch eine aktuelle Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt wurde, ist ebenfalls bedroht, da die notwendigen Mittel den Jobcentern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verbände fordern die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf, die Arbeitsförderung zukunftsfest zu gestalten, statt erfolgreiche Instrumente zu kürzen. „Durch den sozialen Arbeitsmarkt finden Menschen nicht nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern sichern ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft“, betont Marc Hentschke, Vorstandsvorsitzender des EFAS. „Es ist unerlässlich, dass die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Nur so können wir den hohen Fachkräftemangel bekämpfen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleisten.“
Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, die Mittel im Bundeshaushalt 2025 zu erhöhen und sicherzustellen, dass die notwendigen Ressourcen für die Arbeitsmarktintegration und die Unterstützung von Beschäftigungs- und Bildungsunternehmen bereitgestellt werden.
Die Pressemitteilung als PDF
Pressekontakt:
info@bagarbeit.de
info@efas-web.de
Berufliche Integration von langzeitarbeitslosen Menschen: Instrument weiterentwickeln
Im Jahr 2019 wurde das Teilhabechancengesetz eingeführt, welches ein neues Förderinstrument unter dem Namen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II etablierte. Dieses Gesetz schloss eine bedeutende Lücke in der arbeitsmarktpolitischen Unterstützung für langzeiterwerbslose Personen.
Für Menschen, die über einen sehr langen Zeitraum kaum Kontakt zum Arbeitsmarkt hatten und auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, wird sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglicht – längerfristig, ohne Beschränkungen von Tätigkeiten und Arbeitgeberformen, kombiniert mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching), einem Weiterbildungsbudget und einem hohen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende.
Jobcenter bewerten Instrument als positiv
Die Jobcenter bewerten dieses Förderinstrument flächendeckend positiv und betrachten es als wichtige Ergänzung der bestehenden Fördermöglichkeiten. Allerdings hat der § 16i aufgrund unzureichender Finanzierung im Bundeshaushalt faktisch an Bedeutung verloren. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben sich die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf geeinigt, das Teilhabechancengesetz, das den § 16i eingeführt hat, weiterzuentwickeln.
Mehr finanzielle Mittel
Nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung, die wissenschaftlich eng begleitet wurde, fordern die Diakonie Deutschland und der evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration (EFAS) die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf für eine Weiterentwicklung des Instruments vorzulegen und deutlich mehr finanzielle Mittel bereitzustellen. Dies soll dazu dienen, mehr langzeiterwerbslosen Menschen den Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu ermöglichen.
Die Diakonie Deutschland und EFAS unterbreiten sechs Vorschläge, wie das Instrument gestärkt werden kann, um eine nachhaltige berufliche Perspektive für die Geförderten zu schaffen.
Hier können Sie die Vorschläge zur Weiterentwicklung aufrufen.
Video: Berufliche Integration mit 16i
Nach langer Erwerbslosigkeit wieder Teilhabe an Arbeit - in sozialen Unternehmen der Diakonie.
© NEUE ARBEIT gGmbH
Weitere Informationen
u. a. Anmeldung und Dokumentation zur Veranstaltungsreihe finden Sie auf der Webseite der Diakonie Deutschland
Informationen zum Bürgergeld
„Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie
Das geplante Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.“
Quelle: Homepage BMAS
Zusammen mit der Rechtsanwältin Ina Thomas haben wir die Fragen in mehreren Online-Seminaren (Flyer) aufgegriffen:
1. Welche konkreten Verbesserungen/ Änderungen wird das Bürgergeld bringen?
2. Was kommt wirklich mit dem zum 01.01.2023 eingeführten Bürgergeld auf alle Beteiligte zu?
3. Was gilt es in der Praxis zu beachten?
4. Wo gibt es tatsächliche Neuerungen, wo nur andere Begrifflichkeiten?
Die Teilnehmenden aus dem Bereich Beschäftigung SGB II haben sich einen Überblick über das neue Regelwerk verschafft.
Informationen zum Download: