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Herzlich Willkommen auf der Webseite des EFAS e. V.

Der Evangelische Fachverband Arbeit und Soziale Integration e. V. (EFAS) ist ein bundesweites Netzwerk von evangelischen bzw. diakonischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen und diakonischer Landesverbände bzw. Landesfachverbände in Deutschland.

Er fördert den Dialog zwischen Politik und Verwaltung und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Vorrangiges Ziel der im EFAS zusammengeschlossenen Einrichtungen ist die berufliche und soziale Integration sowie die Entwicklung von Lebensperspektiven für erwerbslose Menschen.

Pressemitteilung

Bag arbeit und EFAS fordern Nachbesserungen am Bundeshaushalt 2025: Drohende Unterfinanzierung gefährdet die Arbeitsmarktintegration

Berlin und Stuttgart, 02. Juli 2024 – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) und der Evangelische Fachverband Arbeit und Soziale Integration e. V. (EFAS) zeigen sich äußerst besorgt über die Pläne der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025. Insbesondere die geplante Kürzung der Mittel im Bereich Bürgergeld und Jobcenter sowie die drastische Reduzierung des Eingliederungstitels (EGT) stellen eine erhebliche Bedrohung für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration dar.

Laut ersten Berichten plant die Bundesregierung, die Ausgaben für Bürgergeld und Jobcenter im Jahr 2025 um beachtliche 2,6 Milliarden Euro zu senken. Dies bedeutet eine erhebliche finanzielle Belastung für die Jobcenter, die bereits jetzt mit unzureichenden Mitteln arbeiten müssen. Der Verwaltungshaushalt der Jobcenter wird auch im kommenden Jahr nicht auskömmlich sein, sodass voraussichtlich Gelder in Höhe von über einer Milliarde Euro vom EGT in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden müssen.

Schon jetzt brechen bundesweit Maßnahmen für Langzeitarbeitslose weg, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Viele Beschäftigungs- und Bildungsunternehmen kämpfen um ihre Existenz, was die Situation für arbeitslose Menschen weiter verschärft. Diese Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Qualifizierung und Reintegration von Arbeitslosen und müssen entsprechend unterstützt werden. Ersten Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge wird jedes fünfte Jobcenter zu Beginn des kommenden Jahres kein Budget für neue Maßnahmen zu haben.

„Es erscheint uns völlig unverständlich, in Zeiten des gravierenden Arbeits- und Fachkräftemangels bei der Qualifizierung und Reintegration in Arbeit zu sparen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der bag arbeit, Hans-Peter Eich. „Um langzeitarbeitslosen Menschen im SGB II echte Chancen zu geben, braucht es die im Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Finanzierung der notwendigen Maßnahmen und die dafür erforderlichen Finanzmittel im Bundeshaushalt. Arbeitslose Menschen stellen ein großes Potenzial dar, das gefördert werden muss.“

Das Teilhabechancengesetz, dessen Erfolg durch eine aktuelle Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigt wurde, ist ebenfalls bedroht, da die notwendigen Mittel den Jobcentern nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Verbände fordern die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf, die Arbeitsförderung zukunftsfest zu gestalten, statt erfolgreiche Instrumente zu kürzen. „Durch den sozialen Arbeitsmarkt finden Menschen nicht nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern sichern ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft“, betont Marc Hentschke, Vorstandsvorsitzender des EFAS. „Es ist unerlässlich, dass die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Nur so können wir den hohen Fachkräftemangel bekämpfen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleisten.“

Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, die Mittel im Bundeshaushalt 2025 zu erhöhen und sicherzustellen, dass die notwendigen Ressourcen für die Arbeitsmarktintegration und die Unterstützung von Beschäftigungs- und Bildungsunternehmen bereitgestellt werden.

Die Pressemitteilung als PDF

Pressekontakt:
info@bagarbeit.de
info@efas-web.de

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EFAS Jahrestagung am 26. September 2024 in Hannover

„ZUKUNFT ARBEITSMARKTPOLITIK – ZUKUNFTSFÄHIGE TEILHABE?“

Zu unserer diesjährigen Jahrestagung am 26. September 2024 im Stephansstift in Hannover laden wir Sie herzlich ein.

Zum Tagungsinhalt:

Die Idee, mit dem Bürgergeldgesetz neues Vertrauen in soziale Sicherheiten zu erreichen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe zu stärken und dabei mehr Vermittlung in „gute Arbeit“ und Angebote beruflicher Qualifizierung zu realisieren, steht aktuell gesellschaftlich in der Diskussion. Zudem beschäftigt die Debatte um Mittelkürzungen.

  • Welche Entwicklungen zeichnen sich in der Arbeitsmarktpolitik vor diesem Hintergrund ab?
  • Welche Angebote für langzeitarbeitslose Menschen sind zukünftig umsetzbar und sinnvoll?
  • Wie müssen sich Sozialunternehmen im Bereich Arbeitsmarktpolitik aufstellen, um Angebote zu Teilhabe, Beschäftigung und Qualifizierung für Menschen am Rande der Gesellschaft machen zu können? Auch vor dem Hintergrund immer knapper werdender Mittel im EGT.

Mit den Chancen und Herausforderungen zur Zukunft der Arbeitsmarktpolitik und zukunftsfähigen Teilhabe wollen wir uns bei der diesjährigen EFAS Jahrestagung beschäftigen.
Im Rahmen von Impulsen und Diskussion wollen wir „über den Tellerrand“ hinausblicken. Daneben sollen Ansätze aus der Praxis vorgestellt werden.

Organistorisches

Alle Infos zum Programmablauf, Zimmerabrufkontingent im Stephansstift bis 29.07.2024, Tagungsbeitrag etc. entnehmen Sie bitte unserem Einladungsflyer.

Anmeldungen sind bis zum 28.08.2024 über unser Online-Anmeldeformular möglich.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die EFAS-Geschäftsstelle:
Tel. 0711 / 27301 - 110
E-Mail: info@efas-web.de

Berufliche Integration von langzeitarbeitslosen Menschen: Instrument weiterentwickeln

Im Jahr 2019 wurde das Teilhabechancengesetz eingeführt, welches ein neues Förderinstrument unter dem Namen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II etablierte. Dieses Gesetz schloss eine bedeutende Lücke in der arbeitsmarktpolitischen Unterstützung für langzeiterwerbslose Personen.

Für Menschen, die über einen sehr langen Zeitraum kaum Kontakt zum Arbeitsmarkt hatten und auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, wird sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglicht – längerfristig, ohne Beschränkungen von Tätigkeiten und Arbeitgeberformen, kombiniert mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching), einem Weiterbildungsbudget und einem hohen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende.

Jobcenter bewerten Instrument als positiv

Die Jobcenter bewerten dieses Förderinstrument flächendeckend positiv und betrachten es als wichtige Ergänzung der bestehenden Fördermöglichkeiten. Allerdings hat der § 16i aufgrund unzureichender Finanzierung im Bundeshaushalt faktisch an Bedeutung verloren. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben sich die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP darauf geeinigt, das Teilhabechancengesetz, das den § 16i eingeführt hat, weiterzuentwickeln.

Mehr finanzielle Mittel

Nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung, die wissenschaftlich eng begleitet wurde, fordern die Diakonie Deutschland und der evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration (EFAS) die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf für eine Weiterentwicklung des Instruments vorzulegen und deutlich mehr finanzielle Mittel bereitzustellen. Dies soll dazu dienen, mehr langzeiterwerbslosen Menschen den Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu ermöglichen.

Die Diakonie Deutschland und EFAS unterbreiten sechs Vorschläge, wie das Instrument gestärkt werden kann, um eine nachhaltige berufliche Perspektive für die Geförderten zu schaffen.

Hier können Sie die Vorschläge zur Weiterentwicklung aufrufen.


Video: Berufliche Integration mit 16i

https://youtu.be/AgAPPD1CG50

Nach langer Erwerbslosigkeit wieder Teilhabe an Arbeit - in sozialen Unternehmen der Diakonie.
© NEUE ARBEIT gGmbH


Weitere Informationen

u. a. Anmeldung und Dokumentation zur Veranstaltungsreihe finden Sie auf der Webseite der Diakonie Deutschland

Online-Workshop: Strategische Vorausschau

Im Themenfeld "Digitalisierung" bieten wir für EFAS-Mitglieder in Kooperation mit vediso https://vediso.de/ folgenden Workshop an:

"Strategische Vorausschau" am 08.11.2024 von 9:00 bis 13:00 Uhr

Workshopinhalt:

  • Wie kann ich systematisch über die Zukunft nachdenken und Handlungsoptionen ableiten? - Wie kann ich digitale Zukunft gestalten?
  • Wie sieht die Zukunft (bzw. mögliche Zukünfte) aus? Was sind Trends, die wir im Blick behalten sollten? Und welche Handlungsoptionen oder auch Prioritäten ergeben sich daraus?
  • Im Rahmen dieses Workshops identifizieren wir anhand unterschiedlicher Methoden die Auswirkungen von Trends auf Ihre Organisationen und destillieren Handlungsoptionen.

Zielgruppe:

  • Mitarbeitende in der Unternehmensentwicklung, Digitalisierungsbeauftragte, Stabsstellen, Geschäftsleitung


Weitere Informationen finden Sie im Einladungsflyer.

Anmelden können Sie sich bis zum 29.10.2024 über unser Online-Anmeldeformular.

Teilnahmegebühr: 70 €  für EFAS-Mitglieder (zahlbar nach Rechnungserhalt)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die EFAS-Geschäftsstelle:
Tel. 0711 / 27301 - 110
E-Mail: info@efas-web.de

Online-Workshop: Digitale Teilhabe

Im Themenfeld "Digitalisierung" bieten wir für EFAS-Mitglieder in Kooperation mit vediso https://vediso.de/ folgenden Workshop an:

"Digitale Teilhabe" am 17.07.2024 von 9:00 bis 13:00 Uhr

Workshopinhalt:

  • Teilhabe bedeutet, an Angeboten einer Gesellschaft umfassend partizipieren zu können – auch digital. Deswegen heißt soziale Teilhabe auch digitale Teilhabe.
    Und das auf drei Ebenen: an, durch und in digitalen Technologien.
  • Doch was bedeutet dies für die Arbeit mit und für Klient:innen? Und wie können wir Angebote entwickeln, um dies zu fördern
    und zu ermöglichen? Mit dieser Frage beschäftigen wir uns in diesem Workshop und erarbeiten konkrete Handlungsoptionen für Ihre Arbeit.

Zielgruppe:

  • Mitarbeitende in Qualifizierung und Beratung mit Vorkenntnissen in digitaler Kommunikation und der Nutzung von Whiteboards


Weitere Informationen finden Sie im Einladungsflyer.

Anmelden können Sie sich bis zum 04.07.2024 über unser Online-Anmeldeformular.

Teilnahmegebühr: 70 €  für EFAS-Mitglieder (zahlbar nach Rechnungserhalt)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die EFAS-Geschäftsstelle:
Tel. 0711 / 27301 - 110
E-Mail: info@efas-web.de

Informationen zum Bürgergeld

„Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie

Das geplante Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.“

Quelle: Homepage BMAS

 Zusammen mit der Rechtsanwältin Ina Thomas haben wir die Fragen in mehreren Online-Seminaren (Flyer) aufgegriffen:

1. Welche konkreten Verbesserungen/ Änderungen wird das Bürgergeld bringen?
2. Was kommt wirklich mit dem zum 01.01.2023 eingeführten Bürgergeld auf alle Beteiligte zu?
3. Was gilt es in der Praxis zu beachten?
4. Wo gibt es tatsächliche Neuerungen, wo nur andere Begrifflichkeiten?

Die Teilnehmenden aus dem Bereich Beschäftigung SGB II haben sich einen Überblick über das neue Regelwerk verschafft.

Informationen zum Download: