Teilhabechancen an Arbeit für Randgruppen - Vom Beschäftigungsträger zum Sozialunternehmen
Der Gesetzgeber hat mit den "Teilhabechancengesetz" auf langjährige Forderungen der Wohlfahrtsverbände, so auch Diakonie Deutschland und EFAS reagiert. Ab Januar wird es wieder möglich Menschen, die keine Teilhabe an Arbeit finden marktnahe Unterstützungsangebote zu machen. Diese Angebote sind besonders wirksam und nachhaltig, da sie möglichst realistische Arbeitsmarktbedingungen abbilden.
Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse sollen fehlende Kompetenzen aufgebaut werden. Durch verbandsweite Kommunikation und Vernetzung werden Projektergebnisse verbreitet. Somit zielt das Vorhaben auf eine Verbesserung der Lebensumstände der gesamten Gruppe von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und struktureller gesellschaftlicher Benachteiligungen ab. Eben jene, die keinen Zugang mehr zu gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeit finden. Darunter gehören insbesondere Menschen mit geringer oder nicht verwertbarer Qualifikation, Menschen mit psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf Grund ihrer persönlichen Situation von Teilhabestrukturen und gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen sind.
Ziel des Projektes ist es, die Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen.
Für unsere Zielgruppe und deren Kinder können auf diese Weise wichtige Förderprozesse angestoßen und der „Vererbungs-Spirale“ entgegengewirkt, überwunden und / oder vermieden werden.
Laufzeit des Projektes: vom 01.01.2019 bis 31.12.2020
"Arbeit ist für jeden lebenswichtig!"
Film-Portrait Luise Janke
Beschäftigt im Rahmen des Teilhabechancengesetzes im Sozialkaufhaus Stuttgart Bad-Cannstatt
Kontakt
Katrin Hogh
Evangelischer Fachverband für Arbeit und soziale Integration e. V.
Fachverband der Diakonie Deutschland
Gottfried-Keller-Straße 18 c
70435 Stuttgart
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Tel.: 0711 / 2 73 01 – 170
Gefördert durch Glücksspirale