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Sozialer Arbeitsmarkt: Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf der Länder ab

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung haben die Bundesländer die Bundesregierung aufgefordert, die Bedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung neu zu gestalten. Für Langzeitarbeitslose, bei denen ein regulärer Arbeitsplatz in absehbarer Zeit nicht erreichbar scheint, soll es langfristige Fördermöglichkeiten auf einem Sozialen Arbeitsmarkt geben. Die Regierung hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung nun abgelehnt.Die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes führe unter anderem zu Einbindungs- und Verdrängungseffekten.

Gesetzentwurf des Bundesrates und Stellungnahme der Bundesregierung, Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714404.pdf