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Urteil: Hartz-IV-Sanktionen sind zum Teil verfassungswidrig

Die umstrittenen Sanktionen bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht im Hartz-IV-System sind nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in ihrer aktuellen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Leistungskürzungen seien maximal bis zu einer Höhe von 30 Prozent zulässig. Zudem vergrößert das Gericht den Ermessenspielraum der Jobcenter.

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