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Rechtsgutachten: Hartz-IV-Sätze für Kinder sind zu niedrig

Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland leben in einem Hartz-IV-Haushalt. Ein nun veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt nun, dass die Leistungen für Kinder und ihre Eltern im Hartz-IV-System zu knapp bemessen sind und vor allem das Ziel der sozialen Teilhabe nicht erreichen.

O-Ton Arbeitsmarkt, http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/rechtsgutachten-hartz-iv-saetze-fuer-kinder-sind-zu-niedrig