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Teilhabechancengesetz: Mindestens 571.000 Kandidaten für sozialen Arbeitsmarkt

Mindestens 571.000 Hartz-IV-Bezieher in Deutschland kommen für eine Förderung auf dem sozialen Arbeitsmarkt infrage, wie aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht. Am 8. November hatte der Bundestag diesen mit dem Teilhabechancengesetz beschlossen. Die ersten Teilnehmenden können ab Januar 2019 in dem Instrument gefördert werden.

O-Ton Arbeitsmarkt, http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/teilhabechancengesetz-mindestens-571-000-kandidaten-fuer-sozialen-arbeitsmarkt