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Teilhabechancengesetz: Bundestag beschließt sozialen Arbeitsmarkt

Das Arbeitsministerium will Langzeitarbeitslose und Langzeitbezieher von Hartz IV mit Lohnkostenzuschüssen in Arbeit bringen. In dem neuen Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen Teilnehmende ab dem kommenden Jahr zugewiesen werden – vorerst bis 2024.

O-Ton Arbeitsmarkt, http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/teilhabechancengesetz-bundestag-beschliesst-sozialen-arbeitsmarkt