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Arbeitslosigkeit: Nicht einmal jede zweite Arbeitsaufnahme beendet Hartz-IV-Bezug

Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Doch 2016 führte nicht einmal die Hälfte der Arbeitsaufnahmen dazu, dass der Leistungsbezug beendet wurde.

O-Ton Arbeitsmarkt, http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/arbeitslosigkeit-nicht-einmal-jede-zweite-arbeitsaufnahme-beendet-hartz-iv-bezug